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BGH, 06.02.2020 - StB 3/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 57 StGB
Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit (hier: Werben um Mitglieder für eine ausländische terroristische Vereinigung)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit (hier: Werben um Mitglieder für eine ausländische terroristische Vereinigung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.04.2014 - StB 4/14
Keine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln …
Auszug aus BGH, 06.02.2020 - StB 3/20
Entscheidend ist vielmehr, ob sich ein terroristischer Straftäter von seiner tatrelevanten Einstellung glaubhaft lossagt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. April 2014 - StB 4/14, juris Rn. 3 mwN).
- KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20
Reststrafenaussetzung bei Straftaten nach §§ 129a, 129b StGB
Es bedarf einer Änderung der deliktsursächlichen Persönlichkeitsanteile und einer glaubhaften Distanzierung von seiner tatrelevanten radikalen Einstellung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2014 - StB 4/14 -, juris Rn. 3 f., 19. April 2018 - StB 3/18 -, juris Rn. 3 ff. und 6. Februar 2020 - StB 3/20 -, juris Rn. 3 f.).